Familienrecht

Sie wundern sich, dass Familienrecht hier auftaucht, dort, wo es um die Belange von Selbständigen,  Handwerkern, Gewerbetreibenden und Unternehmern geht?

Nun, gerade im Familienrecht erfordern die  Belange von Unternehmern besondere Aufmerksamkeit. Das gilt im Bereich der Vorsorge, wenn z.B. durch Verteilung des Vermögens der private Wohnsitz vor Insolvenz geschützt werden muss oder wenn durch einen Ehevertrag das Unternehmen  im Falle einer Trennung und/oder Scheidung vor dem  Auseinanderbrechen bewahrt werden soll.

Das gilt aber auch im Konfliktfall. Die  Berechnung der Unterhaltspflicht(en) eines Unternehmers unterscheidet sich erheblich von der, die bei nicht Selbständigen vorgenommen wird. Bei Trennung und Scheidung spielen Vermögensteilung  und Zugewinnausgleichsansprüche eine weitaus größere Rolle, als bei den Familien, bei denen beide Ehegatten ein angestelltes Beschäftigungsverhältnis haben.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung greift im Bereich des Familienrechts in erheblichem Maß in  die Dispositionsfreiheit eines Unternehmers ein.

Viel öfter als bei nicht selbständig beschäftigten Ehegatten  sind Trennung und Scheidung konfliktbeladen. Der nicht selbständige Ehegatte macht Zugewinnausgleichsansprüche geltend, verlangt Unterhalt ...

Hier sollte genau abgewogen werden, ob gerichtlich über solche Ansprüche gestritten werden soll. Die Bewertung eines Unternehmens, sei es zu Unterhaltszwecken oder im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung ist nicht nur teuer, sondern birgt weitere Risiken. Oft werden dabei sogenannte  "stille Reserven" aufgedeckt, die später zu steuerlichen Nachteilen führen. Wichtig ist auch, "das Pferd nicht tot zu reiten":  Wer um des Streitens willen streitet, hinterlässt für beide Seiten womöglich am Ende nur verbrannte Erde.  Die wirtschaftliche Entflechtung einer Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft sollte immer am Ergebnis orientiert sein, nicht am Recht behalten um jeden Preis.