Vorsorge für Jetzt und Später

Vorsorge für Jetzt und Später

Wissen Sie, ob Sie morgen noch gesund und geistig fit sind? Wissen Sie, ob Sie bald einen schweren Unfall erleiden werden, einen Infarkt oder einen Schlaganfall? Nein? Da geht es Ihnen wie allen Menschen. Aber: Was haben Sie getan, um für eine dieser Situationen Vorsorge zu treffen? Wenn Sie zur großen Mehrheit der Bevölkerung gehören: Gar nichts!

Was passiert aber dann, wenn Sie nicht mehr für sich selbst entscheiden können? Ein Gericht muss für Sie einen Betreuer bestellen und kennt dabei Ihre Wünsche nicht. Vielleicht wird ein Angehöriger zum Betreuer bestellt, mit dem Sie im Streit liegen und der soll nun Ihre Angelegenheiten regeln, Entscheidungen für Sie treffen, vielleicht Ihren Haushalt auflösen, Sie in ein Pflegeheim einweisen und, und, und. Oder ein Angehöriger, den Sie wirklich mögen, von dem Sie aber wissen, dass er oder sie für diese Aufgabe einfach nicht geeignet ist – das Gericht weiß es nicht. Wenn kein geeigneter Angehöriger auf die Schnelle gefunden wird, übernimmt ein Berufsbetreuer diese Aufgabe. Das sind ohne Frage engagierte und gewissenhafte Menschen - aber eben Fremde. Jemand liest Ihre Post, betritt Ihre Wohnung, kontrolliert Schränke und Schubladen, und diesen Jemand kennen Sie gar nicht. Er weiß nicht, ob Sie vielleicht nicht jahrelang im Koma liegen möchten, ob Sie vielleicht eine aussichtslose Behandlung lieber abbrechen und in Würde sterben wollen, wie Sie zur Organspende stehen, aber entscheiden muss er.

Wenn Sie das nicht wollen, gibt es nur eins: Erteilen Sie eine Vorsorgevollmacht und erstellen Sie eine Patientenverfügung. In der Vollmacht regeln Sie, welche Personen im Ernstfall Verantwortung für Sie übernehmen sollen und welche Befugnisse sie haben. In der Patientenverfügung stellen Sie klar, ab wann eine Behandlung keinen Sinn mehr für Sie hat, ob ab einem bestimmten Punkt nur noch Leiden gemindert und Schmerzen bekämpft werden sollen.

Natürlich gibt es für Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen eine Vielzahl von Vordrucken, im Internet gibt es zahllose Muster. Aber: Haben Sie die Fähigkeit, diese Muster in ihrer Qualität zu beurteilen, Fehler und Lücken zu finden? Eher nicht. Also tut Beratung Not. Wenn Sie ein eigenes Grundstück haben, sollte Ihre Vorsorgevollmacht notariell beurkundet werden, sonst darf der Bevollmächtigte nicht im Zusammenhang mit dem Grundstück tätig werden. Beratung erhalten Sie bei einigen Wohlfahrtsverbänden, Verbraucherzentralen, bei Notaren und - wie in allen Rechtsangelegenheiten - beim Anwalt.

Und wie sieht es aus, wenn einmal die Zeit gekommen ist? Wie heißt es so schön: Wir kennen weder Tag noch Stunde! Haben Sie mehrere Kinder und wollen Streit vermeiden? Haben Sie gar ein Unternehmen und noch keine Nachfolge geregelt? Haben Sie gute Gründe, Ihre Erben nicht gleichmäßig zu bedenken, möchten Sie, dass eines der Kinder Ihr Grundstück erhält, wollen Sie Ihren Ehegatten, der Sie überlebt, abgesichert wissen? Wenn sich Ihre Situation in einem dieser Beispiele wiederfindet, sollten Sie über ein Testament nachdenken oder über eine Vereinbarung zu Lebzeiten mit Ihren Erben, die man Erbvertrag nennt. Und nicht nur nachdenken, sondern handeln: Lassen Sie sich qualifiziert beraten!

Dass jemand zu früh Vorsorge getroffen hat, ist kaum vorstellbar, dass es für Vorsorge zu spät ist, das passiert jeden Tag neu. Verhindern Sie, dass es Ihnen passiert.