Achtung: Seit Januar 2020 gelten erhöhte Sätze für den Unterhalt von Kindern. Alle Unterhaltspflichtigen, die einer dynamischen Unterhaltspflicht (also einem Prozentsatz des Mindestunterhalts) unterliegen, müssen eigenständig ihre Zahlung erhöhen. Andernfalls tritt Verzug ein, Mahn- und Vollstreckungskosten können anfallen. Die Unterhaltstabelle für 2020 finden Sie im Bereich Service / Downloads.
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