Erbrecht

Hier geht es - leider - immer ums Sterben. Mal um das eines Anderen, mal um das eigene.


Deshalb unterscheidet sich auch, was wir Ihnen anbieten können. Um für Ihr eigenes Ableben vorzusorgen, können wir gemeinsam mit Ihnen alle notwendigen Regelungen treffen, um Streit zwischen Ihren Erben zu vermeiden, zu verhindern, dass Träger von Sozialhilfe und / oder ALG II auf Ihren Nachlass zugreifen; kurz, dass Ihr Lebenswerk, Ihre Lebensleistung einmal so verwendet wird, wie Sie es möchten. Dazu kann gehören, dass man mit Kindern aus früheren Beziehungen verhandelt, damit diese sich vielleicht zu Lebzeiten abfinden lassen und im Erbfall weder als Erben, noch als Pflichtteilsberechtigte in Erscheinung treten. Wir können Ihr Testament entwerfen, das dann entweder von Ihnen handschriftlich verfasst oder von einem Notar beurkundet wird. Beim handschriftlichen Testament entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam, ob es  bei Ihnen zu Hause aufbewahrt  oder beim Amtsgericht hinterlegt wird.

Wir können für Sie und mit Ihnen einen Erbvertrag zwischen Ihnen und Ihren Angehörigen vorbereiten, der immer notariell beurkundet werden muss, der aber nicht den üblichen Grenzen von gesetzlichen Erbteilen, Pflichtteilen etc. unterliegt.

Ist ein Angehöriger verstorben, so prüfen wir gemeinsam mit Ihnen, ob Sie Erb- oder Pflichtteilsansprüche haben, ob Sie, weil Ihr Erbteil zu gering ausgefallen ist, besser das Erbe ausschlagen und den Pflichtteil beanspruchen, ob der Verstorbene zu Lebzeiten große Schenkungen gemacht hat, die Ihnen einen Pflichtteilsergänzungsanspruch sichern und, und, und.


Vielleicht gibt es - wie so oft - auch  Uneinigkeit zwischen den Erben, so dass die Erbauseinandersetzung von uns betrieben und begleitet werden soll.