Schadensregulierungen bei Versicherungen

Versicherungen - ganz gleichgültig, ob es sich um Ihre eigene oder die Ihres Gegners handelt - leben nicht von den Versicherungsbeiträgen, sondern von jedem Schadensfall in dem sie nicht bezahlen müssen.

Bei Verkehrsunfällen bieten die Werkstätten oft an, eine Abtretung des Schadens vorzunehmen. Das ist bequem für den Geschädigten, denn die Werkstatt kümmert sich um einen Gutachter, um die Reparatur und Sie haben viel weniger mit dem ohnehin ärgerlichen Schadensfall zu tun. ABER: Die Werkstatt darf keine Rechtsberatung leisten und schon gar nicht darf sie für Ihr Recht eintreten. Immer dann, wenn Ihr Gegner nicht vollständig haftet, werden Sie doch noch zur Kasse gebeten. Und - so  gut gemeint und bequem dieser Service Ihrer Werkstatt ist - dort weiß man auch nicht, ob Sie weitere Ansprüche haben , z.B. Nutzungsausfall für die Dauer der Reparatur, Unkostenpauschale, Schmerzensgeld, Zuzahlungen für Rezepte und Physiotherapie,  Fahrtkosten zum Arzt, und, und, und.