Professor Mallach, vor vielen Jahren Gerichtsmediziner an der Universität Tübingen, hat in seinen Vorlesungen oft seinen eigenen Lehrer zitiert, der gesagt haben soll: "Es gibt keine Straftat, die ich mir unter den entsprechenden Voraussetzungen nicht als von mir begangen vorstellen kann."
Mit anderen Worten, jeder kann sich plötzlich im Mittelpunkt eines Ermittlungsverfahrens wieder finden. Auch Menschen, die an sich selbst hohe moralische Ansprüche stellen, können einen Unfall versursachen, bei dem jemand verletzt oder gar getötet wird. Außerdem, ob der Vorwurf berechtigt ist, den man Ihnen macht, stellt sich doch erst hinterher heraus.
Obwohl wir großen Respekt vor der Arbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten haben, empfehlen wir Ihnen unter allen Umständen, einen Verteidiger zu beauftragen, egal ob Sie sich sicher sind, nichts Falsches getan zu haben oder sogar dann, wenn Sie glauben, Strafe verdient zu haben - ein Verteidiger in einem Ermittlungsverfahren ist kein Luxus!
Sie selbst erfahren nur, was die Ermittlungsbehörden Ihren mitteilen. Das Recht zur Akteneinsicht hat dagegen nur ein Verteidiger. Ein Verteidiger kann Ihnen alle Wendungen beschreiben, die ein Ermittlungs- und Strafverfahren nehmen kann. Denkbar sind
- Einstellung mangels hinreichendem Tatverdacht
- Einstellung wegen fehlenden öffentlichen Interesses
- Angebot einer Einstellung gegen Zahlung einer Geldbuße
- Verurteilung zu einer Geldstrafe
- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird
- Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, die auch vollstreckt wird
Daneben können Fahrverbot oder Entzug der Fahrerlaubnis verhängt werden, bei Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, können Auflagen für die Bewährung erteilt werden (z.B. eine Geldauflage, ein Entzug von Alkohol oder Drogen...)
Auch nach dem Ende eines Strafverfahrens kann ein Verteidiger helfen: Sind Sie zu Unrecht beschuldigt worden, haben Sie ggf. Schadenersatzansprüche, insbesondere, wenn jemand Sie falsch verdächtigt hat.
Wenn sie zu einer Geldstrafe verurteilt wurden, kann Ratenzahlung für Sie beantragt werden.
Sogar wenn eine Freiheitsstrafe gegen Sie vollstreckt wird, gibt es vieles zu beachten, da gibt es Halbstrafen- und Zwei-Drittel-Regelung, da gibt es Anträge auf Erleichterungen, auf offenen Vollzug und vieles mehr.
Ein weites Feld, das ganz besonderen Regeln gehorcht, ist das Jugendstrafrecht. Hier ist es nicht immer nützlich, einen Verteidiger für die Ermittlungsbehörden sichtbar zu beauftragen. Manchmal genügt es , bzw. dient es den Interessen des betroffenen Jugendlichen besser, wenn der Anwalt nur berät. Das muss im Einzelfall diskutiert und gemeinsam entschieden werden.