Bußgeldbescheide sind nicht immer richtig, gleichgültig, ob Ihnen
- überhöhte Geschwindigkeit,
- Abstandsunterschreitung,
- falsches Überholen,
- die Verursachung eines Verkehrsunfalls,
- ein Rotlichtverstoß
oder eine andere Verkehrsordnungwidrigkeit vorgeworfen wird. Wir erhalten Akteneinsicht, sogar über den konkreten Vorwurf hinaus, dürfen also z.B. bei einer Geschwindigkeitsmessung prüfen, ob das Messgerät geeicht war, richtig aufgestellt worden ist, beim Auf- und Abbau des Geräts Kontrollfotos gemacht wurden und ob äußere Einflüsse wie andere Fahrzeuge, große reflektierende Flächen oder ähnliches das Messergebnis beeinflusst haben könnten. Da dafür Zeit benötigt wird, muss häufig erst einmal fristwahrend Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid eingelegt werden. Liegen die nötigen Informationen dann vor, entscheiden wir mit Ihnen gemeinsam, ob der Einspruch zurückgenommen wird oder ob im Rahmen einer mündlichen Verhandlung vor dem zuständigen Amtsgericht ein für Sie günstigeres Ergebnis erreicht werden woll.