Es versteht sich von selbst, dass Arbeitsrecht für Unternehmer, Handwerker, Gewerbetreibende exakt die umgekehrte Bedeutung hat, wie für Privatpersonen.
Arbeitsrecht bedeutet für Sie die Rechte und Pflichten als ARBEITGEBER. Eine anwaltliche Vertretung im Arbeitsrecht macht für Sie als Selbständigen nur Sinn, wenn Ihr Anwalt bereit ist, Ihre Perspektive als Arbeitgeber und Vorgesetzter einzunehmen und die Beratung und Vertretung nach außen diesem Blickwinkel gerecht wird.