Erbrecht

Für den selbständigen Unternehmer geht es im Erbrecht um mehr: Während man als Privatperson meist seinen Ehepartner  absichern und die gemeinsamen Kinder möglichst gerecht behandeln möchte, will der Unternehmer die Überlebensfähigkeit und den Fortbestand seines Lebenswerks sicher stellen.


Eine "Wachablösung" zu Lebzeiten ist schwieriger, als man denkt. Nicht nur, dass steuerlich dem Unternehmen kein Schaden zugefügt werden soll, es muss auch sicher gestellt sein, dass dem Nachfolger später nicht von den anderen Erben die Luft zum Atmen genommen wird, wenn der Abgebende das Zeitliche segnet.


Hier liegt eine wichtige Schnittstelle zwischen Gesellschaftsrecht und Erbrecht und die rechtlichen Werkzeuge in beiden Rechtsgebieten müssen so kombiniert werden, dass dem Lebenswerk des Unternehmers Respekt und Sicherheit garantiert werden kann.