Gestaltung von Verträgen, AGB, ...

Wir hören oft, dass  geprüfte Verträge, Geschäftsbedigungen, Schieds-vereinbarungen und ähnliches mehr nicht nötig seien, man verstünde sich doch gut mit seinen Vertrags- und Geschäftspartnern.

Wir meinen, das ist die falsche Sichtweise. Solche Dokumente sind doch nicht dazu da, den Alltag zu verbittern. So lange Geschäftspartner und Kunden mit Ihnen einer Meinung sind, wird kein Mensch Veträge, Allgemeine Geschäftbedingungen und ähnliches zur Hand nehmen. ABER: Wenn es vorbei ist mit "Friede, Freude, Eierkuchen", im Konfliktfall, wird sehr wohl geschaut, was denn geregelt wurde.

Wer jetzt vorgesorgt hat und für schriftliche Grundlagen gesorgt hat, in denen die eigenen wirtschaftlichen und rechtlichen Interssen maßgeschneidert abgesichert wurden, der kann einer Auseinandersetzung gelassen entgegen sehen: Im Idealfall wird sich Ihr Kontrahent durch gut ausformulierte Verträge und Bedingungen von einer gerichtlichen Konfrontation abbringen lassen. Aber selbst wenn nicht, haben Sie mindestens Ihre Chancen erheblich verbessert, den "Ring" als Sieger zu verlassen.

Sie sollten auch bedenken, dass - wie fast überall im Leben - Vorsorgen besser  ist als Heilen. Vor allem ist es billiger, deshalb ist Geld, das sie für gut formulierte Veträge und Geschäftsbedigungen ausgeben, gut angelegt .

Rechtsgestaltende Tätigkeit ist eine anwaltliche Leistung, die noch viel zu wenige in Anspruch genommen und deren Bedeutung erheblich unterschätzt wird.