Mietrecht

Mietrecht für Selbständige, Gewerbetreibende, Unternehmer ist ein Fachgebiet, das Überschneidungen zum Mietrecht für Private haben kann, aber nicht muss. Auf jeden Fall ist es dann aus dem entgegen gesetzen Blickwinkel zu betrachten, weil Sie mehr als "nur" eine Einliegerwohnung vermieten. Sie müssen die strengen Vorgaben von Gesetz und Rechtsprechung für Wohnraummiete beachten, möchten Ihre Interssen als Vermieter aber trotzdem beachtet und durchgesetzt wissen.


In allen anderen Konstellationen unterscheidet sich Mietrecht als Rechtsgebiet erheblich von dem, was eine Privatperson darunter versteht. Wenn Sie Mieter oder Vermieter von gewerblichen Flächen sind, hat die Gestaltung des Mietvertrages eine viel größere Bedeutung als die gesetzlichen Regelungen. Es gibt wenig, was vertraglich nicht abweichend vom Gesetz geregelt werden kann und darf. Schon bei Abschluss eines solchen Mietvertrages sollten Sie fachliche Hilfe in Anspruch nehmen. Ein gut gemachter Vertrag ist auch und gerade im Mietrecht die beste Methode riskante und ggf. teure Rechtsstreite zu vermeiden. Ist ein Rechtsstreit nicht zu verhindern, dann minimiert eine optimale Gestaltung des Vertrages Ihr Prozessrisiko ganz erheblich.


Nicht nur die vertraglichen Hauptpflichten eines gewerblichen Mietvertrages folgen anderen Regeln, als bei der Wohnraummiete, auch die Frage, wer in welchem Umfang welche Betriebskosten zu tragen hat, wer welche Unterhaltungsmaßnahmen an der Mietsache zu leisten hat, wie nach Beendigung des Mietverhältnisses die Rückgabe zu erfolgen hat und vieles mehr unterscheiden sich deutlich. Auch die "Lastigkeit" der Gerichte zugunsten des Mieters - wie Sie es von der Wohnraummiete kennen - tritt bei gewerblicher Miete nicht auf. Das hat Vor- und Nachteile. Wichtig ist, die Unterschiede zu kennen und den vorhandenen Spielraum zu Ihren Gunsten zu nutzen.