Strafrecht

Das Strafrecht hält für Unternehmer besondere Fallstricke und Risiken bereit.  Fällt ein Unternehmer in die die Insolvenz, wird fast immer geprüft, ob nicht einer oder mehrere der darauf bezogenen Straftatbestände verwirklicht sind, wie z.B. Konkursverschleppung, Bankrott, Gläubigerbegünstigung und, und, und.

Auch die "normalen" Vorwürfe, die das Strafrecht hergibt, machen vor Selbständigen nicht Halt. Auch Unternehmern wird  Straßenverkehrsgefährdung, Körperverletzung und vieles andere vorgeworfen. Die Folgen einer Bestrafung können aber für den Selbständigen schlimmere sein als für andere.

Die qualifizierte Verteidigung eines Selbständigen setzt Verständnis  für seine besondere Situation, die wirtschaftlichen Zwänge im Vorfeld eines strafrechtlichen Vorwurfs und die Konsequenzen für den Selbständigen und sein Unternehmen während und nach einem Ermittlungs- und ggf. Strafverfahren voraus.