Vertretung vor Gericht


Vertreten wir Sie vor Gericht, dann kommt es auch hinsichtlich der Kosten auf das Rechtsgebiet an, in dem Sie vertreten werden. Im Srafrecht gibt es Rahmengebühren für bestimmte Abschnitte des Ermittlungs- und Strafverfahrens; hier hilft nur: Fragen Sie uns, wir erläutern Ihnen die entstehenden Kosten. Im Zivilrecht ergeht ein gerichtlicher Beschluss über die Höhe des Streitwerts. Innerhalb eines Vergleichs und auch innerhalb eines Gerichtsurteils wird festgelegt, wer von den Verfahrensbeteiligten welchen Anteil an den Gesamtkosten zu tragen hat. Zusammen mit den Gebührenvorschriften des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz)   lassen sich die Kosten dann  einfach ablesen. Auch hier gilt: Fragen Sie ohne Scheu, wir geben Ihnen gerne Auskunft.

Lässt sich Ihr Rechtsproblem nicht außergerichtlich lösen, dann gibt es auch für gerichtliche Tätigkeit Unterstützungsmöglichkeiten: Für  wirtschaftlich schlecht gestellte Rechtssuchende gibt es die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe (in Familiensachen Verfahrenskostenhilfe genannt) zu beantragen. Aber Achtung: Anders als bei der Beratungshilfe gibt es hier weitere Bedingungen: Bei bloßer Beratung geht es nicht darum, wie aussichtsreich ihre rechtlichen Ziele sind - schließlich hat man auch das Recht, sich von einem Fachmann sagen zu lassen, dass man sich im Irrtum befindet mit seiner Rechtsauffassung und dass eine Angelegenheit  ohne Aussicht auf Erfolg ist. Bei Prozesskostenhilfe ist das anders: Befinden Sie sich in der Position des "Angreifers" muss ihre beabsichtigte Rechtsverfolgung, als "sich Wehrender" muss  Ihre Rechtsverteidigung  - so nennt es sich - hinreichend Aussicht auf Erfolg bieten und darf nicht mutwillig sein. Dazu kommt noch, dass Prozesskostenhilfe / Verfahrenskostenhilfe "einen Haken" hat: Seit Anfang 2014 sind die Regeln noch strenger. Bisher hatte das Gericht bis zu vier Jahre nach dem Ende Ihres Rechtsstreits  das Recht, nach Änderungen Ihrer Einkommens- und Vermögenssituation zu fragen. Wer pünktlich geantwortet hat, hatte nichts zu befürchten. Wenn jemand zwischen zwei Nachfragen des Gerichts wirtschaftlich besser stand, die Verbesserung aber  nicht von Dauer war,  blieb die bewilligte Hilfe unverändert. NEU ist, dass Sie nun verpflichtet sind,  unaufgefordert Verbesserungen Ihrer wirtschaftlichen Situation  dem Gericht mitzuteilen.

Bei der Beratungshilfe gibt es nur "ganz oder  gar nicht", also entweder wird Sie Ihnen bewilligt, oder nicht. Bei der Prozesskostenhilfe ist das anders: Haben Sie z.B. Ersparnisse, so kann das Gericht festlegen, dass Sie einen Einmalbetrag leisten müssen und darüber hinaus Prozesskostenhilfe bewilligt wird. Oder Ihr Einkommen ist zwar niedrig, aber nicht so niedrig, dass Ihnen der Staat  das Gerichtsverfahen "schenkt". Dann wird Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung bewilligt. Das bedeutet, dass Sie auf die entstehenden Prozesskosten (wenn sie nicht der Gegner tragen muss, weil Sie gewonnen haben) Raten bezahlen müssen. Die Höhe der Raten bemisst sich nach dem Einkommen, das Ihnen nach Abzug der Freibeträge noch verbleibt. Die Ratenhöhen sind nicht frei, sondern in Sprüngen festgelegt (15,00 € / 30,00 € / 45,00 € / 60,00 € / 90,00 € / 120,00 € ...). Sie bezahlen höchstes  48 Monatsraten, auch dann, wenn mit diesen Raten die vollen Kosten des Rechtsstreits nicht beglichen sind.

Das Formular zur Beantragung von Prozesskostenhilfe nebst Ausfüllhinweisen finden Sie hier

Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe trägt alle gerichtlichen Kosten (Gerichtsgebühren, Auslagen für Zeugen und Sachverständige etc.) und die Vergütung Ihres Anwalts. Aber: Unterliegen Sie in einem Rechtsstreit, für den Sie Prozesskostenhilfe erhalten haben, so müssen Sie die Kosten des Anwalts Ihres Gegners trotzdem selbst tragen. Gute  Beratung und Vertretung ist also auch und gerade dann wichtig, wenn es Ihnen schwer fällt, die wirtschaftlichen Folgen eines Prozesses zu tragen!

Für Unternehmer ist noch folgende Konstellation denkbar: Das Geschäft läuft zwar so gut, dass Prozesskostenhilfe nicht gewährt wird, aber die Kosten eines Rechsstreits sind trotzdem zu hoch. Wenn es eine sehr aussichtsreiche Klage ist, die Sie erheben wollen, dann gibt es Prozessfinanzierer, das sind Unternehmen, die Ihren Anspruch genauestens prüfen und wenn auch dort im Ergebnis beste Erfolgsaussichten gesehen werden, trägt der Prozessfinanzierer die Kosten des Rechtsstreits. Dafür lässt er sich aber im Falle des Obsiegens  einen Anteil des Ergebnisses  versprechen.  Dieser Anteil beträgt zwischen 10% und 50% des Ergebnisses. Außerdem fassen dieses Finanzierer nur große Verfahren an, die Streitwerte müssen bei einigen mindestens 20.000 Euro betragen, bei anderen mindestens 50.000 Euro.