Bearbeitungsgebühren für Darlehen


Bearbeitungsgebühren für Darlehen

Wir waren es über Jahre und Jahrzehnte gewöhnt: Für jedes Darlehen eines Kreditinstituts wurden Bearbeitungsentgelte verlangt. Gleichgültig, ob Sie eine Immobilie angeschafft oder saniert haben, ob Sie ein Auto finanzieren wollten, ob Sie als Selbständiger eine Kontokorrentlinie oder einen Warenkredit benötigt haben – immer wurden Sie über die Zinsen hinaus, die man natürlich für geliehenes Geld bezahlen muss, zur Kasse gebeten.

Vor einigen Jahres brauchte es schon das Machtwort der Gerichte, dass das dem Kunden durch die Angabe des sogenannten Effektivzinssatzes überhaupt klar und deutlich sichtbar gemacht wurde, dass das Darlehen teurer ist, als die bunte Werbung versprach.

Seit einigen Jahren haben sich  nun kluge Köpfe gefragt, ob die Banken so ein Bearbeitungsentgelt überhaupt verlangen dürfen. Sie bekommen ja Zinsen als Gegenleistung dafür, dass sie dem Kunden Geld leihen. Sie tun auch nichts zusätzliches, als ihr ureigenstes Geschäft zu betreiben. Das ist ja am Ende so, als ob der Bäcker für ein Brötchen 30 Cent verlangt und dafür, dass er es Ihnen über die Ladentheke reicht, nochmal 5 Cent haben will.

Also haben Kunden - oft unterstützt durch Verbraucherverbände - angefangen, sich zu wehren. Niemand wird sich wundern, dass die Banken Geld, das sie schon eingenommen hatten, nicht freiwillig wieder her geben wollten. Also wurden Rechtsstreitigkeiten daraus. Nur die Fälle, bei denen es um viel Geld ging, erreichten die höheren Instanzen. Derzeit sind es mindestens acht Oberlandesgerichte in Deutschland, die entschieden haben, dass diese Bearbeitungsgebühren unzulässig sind. Weil hier auf der juristischen Seite Neuland betreten wurde, durften die betroffenen Banken dagegen in Revision gehen zum Bundesgerichtshof. Und jetzt passiert etwas wirklich Spannendes:

Sobald das jeweils betroffene Geldinstitut befürchten musste, der BGH würde gegen die eigene Position entscheiden, ist bisher stets jede Revision zurückgenommen worden. Man kann mit Kunden, die Bearbeitungsentgelte zurück verlangen, leichter verhandeln, wenn der Bundesgerichtshof als höchste Instanz (noch) nicht gesagt hat, dass zurück gezahlt werden muss. Derzeit steht eine Entscheidung an, die vielleicht auch „durchgezogen“ wird, aber so genau weiß man es erst dann, wenn der BGH wirklich entscheiden darf.

Haben Sie Darlehen, die entweder noch laufen oder vor weniger als drei Jahren getilgt wurden? Haben Sie Bearbeitungsentgelte bezahlt? Dann sollten Sie überlegen, ob Sie die nicht zurück fordern. Sie können dazu Musterschreiben verwenden, die z.B. die Verbraucherzentralen zur Verfügung stellen. Anwälte haben allerdings die Erfahrung gemacht, dass solche Forderungen zunächst immer und ausnahmslos zurückgewiesen werden, oft sogar dann, wenn sich der Darlehensnehmer anwaltlicher Hilfe bedient hat. Die Anspruchsteller, die hartnäckig geblieben sind, haben jedoch fast immer mindestens einen Vergleich angeboten bekommen. Wollen Sie es nicht auch versuchen? Geld zurück zu bekommen, das man schon ausgegeben hatte, ist schön. Die Aussichten, das zu schaffen, sind nicht schlecht.