Wieder eine neue Masche


Wieder eine neue Masche

Wir sind es ja beinahe schon gewöhnt, in jedem Einkaufszentraum von irgendwelchen Werbern für alles Mögliche angesprochen zu werden. Es ist ja schon normal, dass bei jedem Kontrollieren unserer Emails, bei jeder Recherche im Internet uns alle möglichen dubiosen Angebote unterbreitet werden. Niemand soll sagen, es gäbe in dieser Hinsicht nichts, worauf er nicht hereinfallen würde!

Wenn auch mit zeitlicher Verzögerung, so reagiert der Gesetzgeber doch auf diese Flut unseriöser Machenschaften. Privatpersonen werden zunehmend geschützt durch Widerrufsrechte, sei es bei Haustürgeschäften, sei es bei Internetabschlüssen oder dergleichen mehr. Auch die Frage, ob allgemeine Geschäftsbedingungen wirksam sind, wird sehr streng beurteilt, wenn der Vertragspartner ein Verbraucher ist. Das bedeutet zwar - leider - nicht, dass nicht immer noch Leute hereingelegt und abzockt werden, aber für die jeweiligen Anbieter solcher "Geschäfte" wird es immer anstrengender, Privatpersonen um ihr Geld zu erleichtern. Deshalb haben sich solche "Geschäftsleute" auf zwei neue Maschen verlegt:

Die einen locken mit einem Angebot, z.B. mit dem Zugang zu Waren, die nur über den Großhandel vertrieben werden und auch nur an Selbständige. Jeder Normalbürger wittert hier ein gutes Geschäft, denn wenn er den Zwischenhändler ausschalten kann, müssten die Preise ja günstiger sein. Solchermaßen angelockt, wird man auch nicht besonders misstrauisch, dass man seine persönlichen Daten eingeben muss und versichern muss, dass man Gewerbetreibender ist, denn sonst würde man ja diese Angebote nicht nutzen können. Kurze Zeit später ergeben sich böse Überraschungen. Dieses Großhandelsverzeichnis ist nur Quatsch und bietet nichts, was ich nicht anderenorts genau so finden würde. Und: Es wird ein Vertrag präsentiert, den man mit dem Eingeben seiner Daten geschlossen haben soll, der auch erhebliche Kosten verursacht und dies über einen Zeitraum von meist zwei Jahren. Weiter wird darauf aufmerksam gemacht, dass man entweder tatsächlich Gewerbetreibender ist oder wahrheitswidrig behauptet habe, Gewerbetreibender zu sein, deshalb würden all diese Schutzvorschriften des Gesetzgebers für den Vertragspartner nicht gelten und man tue gut daran, rasch zu zahlen.

Die zweite Masche ist, sich tatsächlich an Gewerbetreibende, Selbständige, Handwerker usw. zu wenden. Man übersendet per Telefax und mit dem Eindruck, es eile, eine Zusammenstellung der eigenen Firmendaten, die man überprüfen, ggf. korrigieren und unterzeichnet zurückschicken solle. So klein geschrieben, dass man schon eine Lupe braucht, könnte man daneben lesen, dass man damit einen kostenpflichtigen Eintrag in ein Gewerberegister - von übrigens außerordentlich zweifelhaftem Wert  abonniert hat, der wiederum zwei Jahre laufen soll und weit über 500,00 € kostet. Die Grundeinträge in allen Telefonbüchern, Gelben Seiten und sonstigen Verzeichnissen sind in aller Regel kostenfrei. Wer mehr möchte, kann ganz seriös mit dem jeweiligen Anbieter einen Vertrag abschließen, dessen Kosten er vorher genau kennt, auf die er deutlich hingewiesen wird, bei denen sich auch von alleine gar nichts verlängert und bei dem man dann einen erweiterten Eintrag erhält. Was erhält man bei den zweifelhaften Anbietern? Wenn man einfach ganz neutral im Internet nach diesem Gewerberegister sucht, dann findet man das allenfalls unter „ferner liefen“. Die Suchmaschinen bieten tausende von Ergebnissen an, wo sich Geprellte beschweren, von ihren negativen Erfahrungen berichten und ihrem Ärger insgesamt Luft machen. Selbst wenn jemand nach meiner Firma sucht, wird er denn dann mit diesem Verzeichnis weiter arbeiten? Wohl eher nicht.

Diese Firmen sind bei Leibe nicht zimperlich! Dort werden Drohungen ausgestoßen, dort werden bereits ausgefüllte Mahnbescheidsanträge übersandt mit der Drohung, wenn man nicht rasch bezahle, gingen diese zum Gericht, dort werden Anwälte eingeschaltet, die ebenfalls von zweifelhaftem Ruf sind, Inkassobüros, die von ihrer Aufsichtsbehörde, einem Oberlandesgericht sogar schon verboten bekommen haben, besonders markige Drohungen weiterhin zu verwenden (und man tut es doch!) und dergleichen mehr. Eigentlich kann man es niemanden verdenken, wenn er angesichts dieser Drohungen kapituliert und bezahlt. Das Schlechteste, was man tun kann! Gleichgültig, ob Sie sich als Privatperson dazu haben hinreißen lassen, das Häkchen bei Gewerbetreibender zu machen oder ob Sie tatsächlich selbständiger Handwerker, Gewerbetreibender oder Unternehmer sind, lassen Sie sich unbedingt beraten. Nur ein Profi kann prüfen, welche von diesen Drohungen tatsächlich Gehalt haben und welche nur „heiße Luft“ sind. Ein seriöser Anwalt wird immer abwägen, ob im konkreten Fall die Risiken und die damit verbundenen Kosten ein sich zur Wehr setzen rechtfertigen und ob die Chancen eines Obsiegens groß genug sind, um den Kampf aufzunehmen. Wenn jeder kapituliert, wird solchen halbseidenen Anbietern nie das Handwerk gelegt. Nur wenn jeder prüft, ob er sich zur Wehr setzen kann und es dann auch tut, wird so etwas weniger werden. Lassen Sie sich nicht einschüchtern, sondern klären Sie, welche Rechte Sie haben.